Gefahrensicherung

Grenzt Ihr Baum an den öffentlichen Grund?

Dann sollten Sie ihn regelmässig kontrollieren lassen, denn laut dem Gesetz liegt die Verantwortung bei Ihnen. Daher empfiehlt es sich eine Prüfung der Situation zu machen und wenn nötig eine Gefahrensicherung in Auftrag zu geben.

Gefahrensicherung von Risikoholz.

Wir begutachten den Zustand Ihres Baumes und stellen sicher, dass er den nächsten Sturm übersteht. Wir sichern seine risikoreichen Äste, damit weder die Personen, der Verkehr noch Ihre Immobilien gefährdet werden.

Die betroffenen Äste müssen nicht gleich abgschnitten werden, man lässt sie rein aus ästhetischen Gründen am Baum und sichert sie. Mit einem elastischen Hohlseil verstreben wir einen einzelnen Ast oder wenn nötig die gesamte Krone. Im Extremfall kann dieses Seil die herabstürzenden Baumteile auffangen.

Lichtraumprofil- und Verkehrssicherheitspflicht

Der Lichtraum muss gemäss bestimmten Regeln offen bleiben. Dementsprechend wird das Ast- und Blattwerk am Strassenbaum zugeschnitten. Über der Strasse schreibt das Gesetz mindestens 4,5 Meter vor; wo die Feuerwehr durchfahren muss, sogar 5,2 Meter; bei einem Rad- und Fussweg beträgt die Mindesthöhe 2,5 Meter.

Verkehrssicherheitspflicht bedeutet, dass der Baum weder gefährden noch igendwie sonst behindern darf. Werden die Anzeichen einer Gefahr nicht vorzeitig behandelt, haften Sie als Eigentümer.

Entlastungsschnitt

Für die Gesundheit des Baumes wird die Krone von ausladenden und gefährlichen Ästen entlastet. Wenn idealerweise jedes Jahr am Baum geschnitten wird, sind die Eingriffe dementsprechend kleiner. Für jede Baumart gelten beim Schnitt besondere Vorgehensweisen. In der Regel darf dem Baum nicht mehr als einen Drittel seines Feinastwerkes entfernt werden.